Gesetzliche UVG-Tarifanpassung per 1. Januar 2010 26.10.2009
Auf Invaliden-, und Hinterlassenenrenten hat die
obligatorische Unfallversicherung die gesetzlich vorgeschriebenen
Teuerungszulagen auszurichten. Diese werden seit 2007 mit Zinsüberschüssen
finanziert. Dieser gesetzliche Umlagebeitrag, fliesst von allen UVG-Versicherern
in den „Fonds zur Sicherstellung künftiger Renten“.
Das ungünstige Zinsumfeld, die stetige Zunahme der Renten
und die Erhöhung der laufenden Renten führen dazu, dass der in der UVG-Prämie
enthaltene Teuerungszuschlag per 1. Januar 2010 generell von 3% auf 9 %
angehoben werden muss. Alle UVG-Versicherer sind davon betroffen. Gleichzeitig
werden punktuell neue Einstufungen und Tarifeinreihungen durchgeführt. Die
gesetzliche Tarifanpassung sowie eine allfällige Neueinstufung führen zu keinem
ausserordentlichen Kündigungsrecht.